Das Anklamer Tor

Herzog Bogislaw IV. verlieh Usedom im Jahre 1928 das Lübische Stadtrecht. Dieses Lübische Stadtrecht schloss einige Privilegien, wie z.B. die Zollfreiheit, ein. Mit der Zeit war es der Stadt Usedom möglich, sich eine Stadtmauer und vier Tore zu leisten.
Von der Stadtmauer und den Toren blieb bis heute nur das Anklamer Tor übrig, dessen Torturm gegen 1450 entstanden war. Erreicht man Usedom vom Festland aus, so betritt man die Stadt durch das Anklamer Tor – einen gotischen Backsteintorturm.

Heutzutage beherbergt der Torturm eine über eine Wendeltreppe zugängliche Heimatstube, die, auf Grund ihrer Lage, ein ganz besonderes Museum ist.

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