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Ferienwohnungen
an der Ostsee in Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein
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Sehenswertes
auf der Insel Usedom |
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Das Anklamer Tor |
Herzog Bogislaw IV. verlieh Usedom im Jahre 1928 das
Lübische Stadtrecht. Dieses Lübische Stadtrecht
schloß einige Privilegien, wie z.B. die Zollfreiheit,
ein. Mit der Zeit war es der Stadt Usedom möglich,
sich eine Stadtmauer und vier Tore zu leisten. Von der
Stadtmauer und den Toren blieb bis heute nur das Anklamer
Tor übrig, dessen Torturm gegen 1450 entstanden
war. Erreicht man Usedom vom Festland aus, so betritt
man die Stadt durch das Anklamer Tor - einen gotischen
Backsteintorturm.
Heutzutage beherbergt der Torturm eine über eine
Wendeltreppe zugängliche Heimatstube, die, aufgrund
ihrer Lage, ein ganz besonderes Museum ist. |
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