Ostseeurlaub trotz Corona? Infos & Tipps
Aktuelles zu Corona-Reisebestimmungen & Tipps für Ihren Ostseeurlaub 2021.
Inhaltsübersicht
- Aktuelle Reiseinformationen
- Stornobedingungen bei Lockdown, Reiseverbot oder Quarantäne
- Sicher buchen: Corona-Zusatzversicherung
- Wann sollte ich Urlaub 2021 buchen?
- Häufige Fragen
Reisebestimmungen an der Ostsee
(Stand: 21.01.2021)
++ AKTUELLES ++
Die Bundesregierung hat angekündigt den aktuellen Lockdown bis zum 14.02.2021 zu verlängern. Es liegen hierzu noch keine neuen Verordnungen der Bundesländer vor, wir gehen aber nicht davon aus, dass sich an den aktuellen Regeln etwas ändert und aktualisieren die Seite, sobald wir die neuen Verordnungen vorliegen haben.
Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen des bundesweiten Beherbergungsverbots sind auch in MV Übernachtungen zu touristischen Zwecken seit dem 02.11.2020 bis Ende Januar verboten. (Quelle: Verordnung und Gesetzesblätter MV)
> zur Übersicht der Reisebestimmungen in MV
Fragen zu Corona-Reisebestimmungen in MV
(Quelle: www.auf-nach-mv.de)
(Quelle: FAQ zum Thema Reisen in MV)
(Quelle: FAQ zum Thema Reisen in MV)
(Quelle: FAQ zum Thema Reisen in MV)
(Quelle: FAQ zum Thema Reisen in MV)
Frage nicht beantwortet? Mehr Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Mecklenburg-Vorpommerns: 0385 – 588 113 11
Schleswig-Holstein
Das von der Bundesregierung beschlossene Beherbergungsverbot betrifft auch Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein, sodass vom 02.11.2020 bis aktuell 31.01.2021 Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht möglich sind. (Quelle: Corona Landesverordnung SH)
> zur Übersicht der Reisebestimmungen in SH
Fragen zu Corona-Reisebestimmungen in SH
(Quelle: FAQ der Landesregierung)
(Quelle: Corona - Landesverordnung Schleswig-Holstein)
(Quelle: FAQ der Landesregierung)
(Quelle: FAQ der Landesregierung)
(Quelle: FAQ der Landesregierung)
Frage nicht beantwortet? Mehr Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Schleswig-Holsteins: 0431 – 797 000 01
Stornobedingungen bei Lockdown, Reiseverbot oder Quarantäne
Bekomme ich bei einem erneuten Lockdown bzw. coronabedingtem Reiseverbot mein Geld erstattet?
Sollte es zu einem erneuten Beherbergungsverbot kommen und Gastgeber aufgrund dessen Gäste nicht beherbergen dürfen, so können Gastgeber ihre Vermietungsleistung nicht erbringen. In diesem Fall dürfen keine Stornierungsgebühren erhoben werden und Gäste haben Anspruch auf Erstattung der ggf. bereits geleisteten Zahlungen. *
Wie sind die Stornierungsbedingungen falls mein Wohnort als Risikogebiet eingestuft wird und ich nicht reisen kann?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, denn hier kommt es auf den konkreten Fall und die Formulierung in den Landesverordnungen an.
Wenn Gastgeber Gäste aus Risikogebieten laut Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, in das gereist werden soll, nicht beherbergen dürfen, liegt das vertragliche Risiko insoweit beim Gastgeber. In diesem Fall, ist es dem Gastgeber nicht erlaubt, die Reisekunden zu beherbergen. Folglich ist dem Gastgeber die Leistung nicht möglich und es können keine Stornierungsgebühren erhoben werden. Gäste haben Anspruch auf Rückerstattung ggf. bereits geleisteter Zahlungen.
Wenn Gäste aus Risikogebieten laut Verordnung nicht in das Zielbundesland einreisen dürfen, liegt aus rechtlicher Sicht um das vertragliche Risiko bei den Gästen, die die eigentlich erlaubte Vermietungsleistung nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Gastgeber Stornierungsgebühren erheben. Diese werden auf Basis des gesamten Mietpreises berechnet, wobei der Gastgeber sich ersparte Kosten (z.B. Reinigungs- und Wäschekosten) sowie Erträge aus anderweitigen Vermietungen der Ferienunterkunft anrechnen lassen muss. Eine Bearbeitungsgebühr darf der Gastgeber nicht berechnen.
Das gleiche gilt im Übrigen, sofern der Kunde am Heimatort einer Beschränkung unterliegt, die es ihm untersagt, einen gewissen Radius außerhalb seines Wohnorts zu touristischen Zwecken zu verlassen. *
Wie sind die Stornierungsbedingungen, wenn ich in Quarantäne muss oder selbst an Covid-19 erkranke?
Sollten Gäste nicht anreisen dürfen, weil sie sich in Quarantäne begeben müssen oder selbst an Covid-19 erkrankt sind, fällt dies in den vertraglichen Risikobereich des Kunden. In diesem Fall haben Gastgeber das Recht, Stornierungsgebühren zu erheben.
Diese werden auf Basis des gesamten Mietpreises berechnet, wobei der Gastgeber sich ersparte Kosten (z.B. Reinigungs- und Wäschekosten) sowie Erträge aus anderweitigen Vermietungen der Ferienunterkunft anrechnen lassen muss. Eine Bearbeitungsgebühr darf der Gastgeber nicht berechnen. *
Für diesen Fall können Sie sich z.B. mit der Corona-Zusatzversicherung der HanseMerkur absichern.
Sicher buchen: Corona-Zusatzversicherung
Wenn Sie sich gegen eine eventuelle Corona-Erkrankung oder Quarantäne absichern möchten, können wir Ihnen die Reiseversicherung und den Corona-Zusatzschutz der HanseMerkur anbieten.
Welche Ereignisse sind versichert?
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
- eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
> weitere Informationen zum Corona-Schutz der HanseMerkur.
Wie kann ich die Corona-Zusatzversicherung buchen?
Der Corona-Zusatzschutz kann nur in Zusammenhang mit einer Reiseversicherung der HanseMerkur abgeschlossen werden. Eine Buchung des Corona-Zusatzes oder die Kombination mit einer anderen Versicherung ist nicht möglich.
Reiseversicherung & Corona-Schutz buchen
Aktuell bieten wir im Buchungsprozess noch die Versicherung der ERGO an. Wir sind momentan in der Umstellung, um unseren Gästen bessere Leistungen bieten zu können und Sie können derzeit zwischen diesen beiden Versicherungen wählen:
– ERGO Reiseversicherung ohne Corona-Zusatz
– HanseMerkur Reiseversicherung mit zusätzlich buchbarem Corona-Schutz
Wenn Sie sich für die HanseMerkur entscheiden, wählen Sie in der Buchung einfach keine Versicherung aus und schließen Sie im Anschluss an Ihre Buchung einfach hier die Reiseversicherung ab:
> zur HanseMerkur Reiseversicherung & dem Corona-Zusatz
Bitte beachten Sie, dass der Corona-Zusatzschutz nur in Zusammenhang mit einer Reiseversicherung der HanseMerkur abgeschlossen werden kann und eine Kombination mit der ERGO Versicherung nicht möglich ist.
Wann sollte ich meinen Ostseeurlaub 2021 buchen?
Bereits in den letzten Jahren waren Ferienwohnungen an der Ostsee in den Sommermonaten schnell ausgebucht. In 2020 hat sich diese Situation coronabedingt noch einmal zugespitzt. Im Sommer stieg mit der Nachfrage nach Reisen im Inland natürlich besonders stark auch die Nachfrage nach Ferienwohnungen an der Ostsee. Besucher auf unserer Seite konnten im Sommer spontan in vielen Fällen leider keine passende Unterkunft mehr finden, da die meisten bereits ausgebucht waren, wie die Grafik zeigt.
Die Erfahrungen vieler Gäste mit stornierten Auslandsreisen wird in für den Urlaub an der Ostsee 2021 wahrscheinlich zu einer ähnlichen oder sogar noch größeren Nachfrage und damit Verknappung führen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie Ihren Sommerurlaub 2021 an der Ostsee planen, sollten Sie nicht zu lang mit der Buchung warten, um nicht Gefahr zu laufen, keine passende Unterkunft mehr zu finden.
Mehr Sicherheit bei spontaner Buchung?
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Reisebestimmungen schnell ändern können und nicht jeder Rücktrittsgrund auch eine kostenlose Stornierung ermöglicht. Daher liegt der Gedanke nah, den Urlaub spontan zu buchen, um die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Regelungen besser abschätzen zu können.
Zu beachten gilt eine starke Nachfrage nach Ferienwohnungen an der Ostsee, besonders in den Sommermonaten. Viele Gastgeber benötigen auch einige Vorlauftage vor jeder Anreise (1-2 Tage), sodass die gewünschte Ferienwohnung möglicherweise sehr kurzfristig nicht mehr buchbar ist.
Häufige Fragen zu Corona an der Ostsee
Übersicht: Was erwartet mich vor Ort im Urlaub an der Ostsee
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Regelungen je Bundesland.
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* Haftungsausschluss
Wir haben diese Einschätzungen von einer auf das Reiserecht spezialisierten Anwaltskanzlei erhalten. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Informationen jedoch nicht verbindlich sind. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Gerichte im Streitfall den hier dargelegten Einschätzungen folgen. Eine Haftung für die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte ist daher ausgeschlossen.